Das ist neu im Verband

Am Freitag, 4. Januar 2019, fand die Mitgliedersammlung im Silbersaal der Messe Dortmund statt. Bereits im Oktober auf der Klausurtagung hatte sich abgezeichnet, dass Veränderungen herbeigeführt werden müssten. Die entsprechenden Anträge an die Mitgliederversammlung, sowohl vom Präsidium als auch von den Regionalverbänden, spiegelten das deutlich wider.

Um 9:35 Uhr eröffnete Präsident Richard Groß die Versammlung. Im vergangenen Oktober fanden die Neuwahlen der Regionalverbandsvorsitzenden statt, die in 24 Regionalverbänden einen Führungswechsel zur Folge hatten. Daher erklärte der Präsident kurz den Ablauf der Mitgliederversammlung und bat die einzelnen neuen Vorsitzenden, sich kurz vorzustellen. Im Anschluss begrüßte er den ebenfalls anwesenden Ehrenpräsidenten des Verbandes Horst Menzel.

 

Berichte und Beschlüsse

 

Im Bericht des Präsidiums ließ der Präsident das vergangene Jahr kurz Revue passieren. Nach einer guten DBA und auch einer erfolgreichen Hausmesse ließ auch der erste „Tag der Brieftaube“ im vergangenen April die Sportfreunde guter Dinge sein. Die Resonanz war durchweg positiv, und das Brieftaubenwesen konnte Nachbarn und Freunden an diesem Tag näher gebracht werden. Auch der Einstieg in das Reisejahr war reibungslos und ließ Grund zur Hoffnung. Das Wochenende des 21. und 22. Juli mit nicht gut verlaufenden Flügen trübte die gute Stimmung jedoch sehr. Deren Analyse durch die Flugsicherungskommission werde– so Herr Groß – dazu führen, dass das Präsidium im kommenden Reisejahr 2019 zusätzliche Meteorologen sowie für jede Hauptflugrichtung Flugkoordinatoren, die die Flugleiter unterstützen werden, beauftragen werde.

 

Positiv beschrieb der Präsident die Einstellung der neuen Mitarbeiterin für die Öffentlichkeitsarbeit, Frau Elena Finke. Ihre Arbeit trage bereits erste Früchte. Herr Groß  zeigte sich zuversichtlich, dass der Fortbestand des Brieftaubenwesens noch eine Chance habe, wenn „wir jetzt Gas geben“. Nicht unerwähnt blieben auch die Strafanzeigen der PETA, die ärgerlich seien, jedoch offensichtlich auch völlig haltlos, was sich darin zeige, dass einige Verfahren bereits eingestellt worden seien. Herr Groß sprach ebenfalls die nicht erfolgte Eintragung ins bundesweite Archiv für das immaterielle Kulturerbe an, um dessen Eintragung sich besonders Ehrenpräsident Horst Menzel bemüht hatte. Herr Groß und Herr Menzel zeigten sich aber beide zuversichtlich, dass eine künftige Eintragung möglich sein würde.

 

Wahlen

 

Bei der turnusmäßigen Nachwahl der Verbandsprüfer wurde Marco Lang zum Ersatzprüfer gewählt. Dann stand zunächst die Wahl des Ständigen Sportausschusses an. Gewählt wurden Arnold Mönnich (RegV 410 Ems-Vechte-Dinkel) als stellvertretender Vorsitzender sowie als weitere Mitglieder Heiko Nonn (RegV 501 Landesverband Thüringen), Jens Schmitt (RegV 451 Rhein-Main-Neckar) und Martin Steffl (RegV 700 Württemberg-Mitte). Der Vorsitzende des Ständigen Sportausschusses wird gemäß § 16 Abs. 8 Nr. 4 der Verbandssatzung vom Präsidium bestellt. Die Bestellung wird in dessen Februarsitzung erfolgen.

 

Anschließend erfolgte die Wahl der Reiseordnungkommission (ROK). Im Gegensatz zur Wahl des Ständigen Sportausschusses müssen die Mitglieder der ROK nicht aus der Mitte der Mitgliederversammlung kommen. Wilhelm Brocks wurde als Vorsitzender wiedergewählt. Auch Dirk Steinhoff (als stellvertretender Vorsitzender) sowie Herbert Stirken (als Beisitzer) wurden wiedergewählt. Neu ist das Ersatzmitglied Martin Hammacher vom RegV 405 Bergisch-Land.

 

Abschließend wurden die Mitglieder der Organisationskommission gewählt. Bernd Hollmann wurde als Vorsitzender wiedergewählt. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wurde Ulrich Peck (RegV 200 Mecklenburg) gewählt. Neuer Beisitzer wurde Heinz Fauseweh (RegV 414 Unterer Niederrhein). Als Ersatzmitglied wurde Hans-Wilhelm Glüsen (RegV 260 Elbe-Weser) wiedergewählt.

 

Das Präsidium schlug vor, Detert Feddinga (früher Vorsitzender des RegV 259 Ost-Friesland) und Franz Wahlbaum (ehemaliger Vorsitzender des RegV 258 Egge-Weser) zu Ehrenmitgliedern des Verbandes zu ernennen. Beiden Anträgen wurde einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend erklärte der Präsident, dass es dem Präsidium vorbehalten sei, die höchste Auszeichnung des Verbandes, die Verdienstmedaille des Verbandes, zu verleihen. Herr Groß  sprach insofern die besonderen Verdienste des Ehrenpräsidenten Horst Menzel im Zusammenhang mit der Neuaufnahme des Brieftaubenwesens in das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen an. Der Präsident teilte mit, dass das Präsidium auf seiner Sitzung am 3. Januar 2019 entschieden habe, Herrn Menzel für dessen außerordentlichen und erfolgreichen Bemühungen, die genannte Neuaufnahme zu erreichen, die Verdienstmedaille des Verbandes zu verleihen. Die Versammlung schloss sich dem Dank des Präsidenten mit viel Applaus an.

 

Anträge

 

Die Verbandssatzung betraf nur ein Antrag (dem auch stattgegeben wurde): Zukünftig hat jede Reisevereinigung nicht nur einen Jugendobmann, sondern auch einen Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit zwingend zu wählen und dem Verband zu benennen.

 

Die beschlossenen Änderungen der Reiseordnung:

 

§ 2: Die bislang vorhandene Veranstalterfiktion des Verbandes bei internationalen Flügen fällt weg, da der Verband bei diesen Flügen keinen Einfluss auf deren Organisation und Durchführung nehmen konnte. Im Hinblick darauf, dass sowohl  verbandsintern als auch von außen zunehmend Haftungsfragen gestellt werden, war die beantragte Streichung der beschriebenen Fiktion auch nach Auffassung der Mitgliederversammlung alternativlos.

      • Die bereits oben beschriebenen Ergebnisse der Analyse der Flüge am Ende der letztjährigen Alttierreise müssen nach Auffassung des Präsidiums auch Eingang in die Reiseordnung finden. Dies sah die Mitgliederversammlung nicht anders. Sie beschloss, dass der Flugleiter seiner Pflicht nach § 2a Abs. 3 Satz 2, einen sicheren Heimflug der Tauben zu gewährleisten, insbesondere auch dadurch nachkommen muss, dass er sich vor seiner Auflassentscheidung in verlässlicher Weise über die Auflassempfehlung des für seine Flugrichtung zukünftig zuständigen Flugkoordinators zwingend zu informieren hat.
      • Eigentlich sollte selbstverständlich sein, dass der Transport der Tauben bis zu deren Auflass mit den im letzten Jahr für unsere Kabinenexpresse verbindlich eingeführten GPS-Geräten lückenlos dokumentiert wird. Da dies in 2018 jedoch nicht flächendeckend der Fall war, enthält § 12 in Absatz 6 jetzt eine entsprechende ausdrückliche Ergänzung.
      • Die beschlossenen Änderungen der Sportlichen Vergabebedingungen:
      • Den Termin der Nationalflüge 2019 bestimmen nur noch die teilnehmenden Regionalverbände. Die Vorgabe eines Verbandsflug-Wochenendes ist also gestrichen worden.
      • Der Ehrenpreis für die Erringung der Verbands-Jungtauben-Meisterschaft auf Regionalverbands-Ebene wurde bislang auch in dem Fall ausgehändigt, dass die in die Wertung kommenden Flüge die vorgegebene Mindest-Gesamt-km-Zahl (850) nicht  erreichen. Diese Aushändigungspraxis steht jetzt auch ausdrücklich in den Sportlichen Vergabebedingungen. Apropos Mindest-Gesamt-km-Zahl: Die Zahl 850 wird nicht mehr durch Addition der „letzten vier durchgeführten Flüge“ (bisherige Fassung), sondern durch Addition der letzten vier durchgeführten Flüge, „die eine Mindest-Gesamt-km-Zahl von 850 km  ergeben“ (neue Fassung), vorgenommen. So ist sichergestellt, dass auch bei einer etwaigen (z.B. aus Witterungsgründen) vorgenommenen Verkürzung etwa des vorletzten Fluges die Mindest-Gesamt-Km-Zahl trotzdem erreicht werden kann.

Die RV-Meisterschaft des Verbandes für Jungtauben wurde abgeschafft. Sie wurde von der Züchterschaft nicht angenommen.

Die Mitgliederversammlung beschloss sowohl bei der Deutschen Verbandsmeisterschaft als auch der Verbands-Jährigen Meisterschaft die Einführung von Streichergebnissen.

Die betreffenden Bestimmungen bei der Deutschen Verbandsmeisterschaft haben nun jeweils den folgenden Wortlaut  (Hervorhebungen zeigen die beschlossenen Änderungen):

 

§ 15 Buchstabe b: Gewertet werden fünf der letzten sechs durchgeführte Regionalverbands- oder Regionalverbandsgruppenflüge, die die Voraussetzungen von Buchstabe c erfüllen.

 

§ 15 Buchstabe c: Die in die Wertung kommenden Flüge müssen die folgenden Mindestentfernungen aufweisen:

      •   - drei von vier durchgeführten Flügen über 400 km,
      •   - der letzte durchgeführte Flug über 500 km sowie
      •   - der letzte durchgeführte Flug über 600 km.

Weiterhin wird es also dabei bleiben, dass drei Flüge über mindestens 400 km, ein Flug über mindestens 500 km sowie ein Flug über mindestens 600 km gewertet werden. Neu ist, dass diese fünf Flüge aus den letzten sechs durchgeführten Flügen, die die Wertungsbedingungen erfüllen, genommen werden können. Damit gibt es jetzt die Möglichkeit eines Streichergebnisses. Aufgrund der (neuen) Bestimmungen „der letzte durchgeführte Flug über 500 km“ sowie „der letzte durchgeführte Flug über 600 km“ steht des Weiteren fest, dass das Streichergebnis für einen Flug mit einer Mindestentfernung von „über 400 km“ zwar auch ein 500 km und/oder ein Flug über 600 km sein kann (denn die beiden zuletzt genannten Flüge sind ja auch „über 400 km“); gestrichen werden darf aber eben nicht der jeweils letzte über diese Entfernungen (500 und 600 km) durchgeführte Flug.

 

Entsprechende Änderungen erfuhren die Bedingungen der Verbands-Jährigen-Meisterschaft. Dort gilt jetzt auch: „Fünf aus sechs“ (also 1 Flug über 300 km, 3 Flüge über 400 km, der letzte Flug über 500 km, jedoch unter 600 km) sowie ein Streichergebnis für einen 400 km-Flug.

 

Die As-Taube wird zukünftig nicht mehr nur auf fünf, sondern auf insgesamt sieben Flügen ausgeflogen. Gewertet werden dabei die sieben Flüge, die die Mindestbedingungen der Deutschen Verbandsmeisterschaft und der Verbands-Jährigen-Meisterschaft gemäß §§ 15 Buchst. b und c, 18 Buchst. b und c (1x 300 km, 4x 400 km, 1x 500 km und 1x 600km) erfüllen (bei der As-Taube gibt es also kein Streichergebnis!).

 

Wieder eingeführt wurde die Auszeichnung As Vogel und As-Weibchen des Monats. Wie aber bereits früher bei der „As-Taube des Monats“ bestand Einigkeit darüber, dass diese Meisterschaft wieder ausschließlich eine Auszeichnung des Verbandsorgans „Die Brieftaube“ ist.

 

Zum Schluss wurde noch die Entscheidung des Präsidiums von August 2018, wegen der damals in Deutschland herrschenden Hitze Jungtaubenflüge auch außerhalb des Zeitraums von Samstag bis Montag zuzulassen, einstimmig genehmigt.

 

Der Präsident dankte den Teilnehmern für die fairen Erörterungen. Um 16.50 Uhr beendete er die Versammlung mit einem dreifachen „Gut Flug“. Das offizielle Protokoll der Mitgliederversammlung wird, wie immer, in einer der kommenden Ausgaben der „Brieftaube“ veröffentlicht werden.

 

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Reiseordnung 2024
Verbandssatzung 2024
Die Brieftaube - Nr. 5 2024
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