Wir bitten um Beachtung der nachstehenden Ergänzung zur gestrigen Verbandsmitteilung.
Ergänzung zur Verbandsmitteilung vom 25.06.2026
Erweiterung des Wochenendbegriffs
Im Nachgang zur Verbandsmitteilung vom 25.06.2026 hat das Präsidium die getroffene Regelung im Sinne größtmöglicher Flexibilität für die Regionalverbände weiterentwickelt.
Das Präsidium hat daher von seiner Befugnis nach Artikel 202 Buchstabe e der RVO Sport Gebrauch gemacht und folgendes beschlossen:
„Artikel 106 Buchstabe k der RVO Sport wird mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass der Begriff „Wochenende“ nicht auf den Zeitraum von Samstag bis Montag beschränkt wird. Für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen werden daher auch solche Flüge gewertet, die in dem Zeitraum von Samstag bis Freitag durchgeführt wurden.
Die mitgeteilte Änderung tritt am 03.07.2026 (24.00 Uhr) außer Kraft.“
Den Regionalverbänden, die einen Preisflug außerhalb des Wochenendes in ihrem Reiseplan vorgesehen haben, bleibt die nach Artikel 504 Buchstabe a der RVO Sport je Saison zulässige Möglichkeit für den weiteren Verlauf der Alttaubensaison dadurch vollständig erhalten.
Auf diese Weise können insbesondere bei den für die zukünftigen Flugwochenenden angesetzten Flügen mit höheren Distanzen die Auflasstermine flexibel an die Wetterlage angepasst und den Tauben optimale Bedingungen für die Heimkehr gesichert werden.
Für das Präsidium
Martin Stiens
-Präsident-








