Wir bitten um dringende Beachtung des nachstehenden Hinweises!

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Veranstaltungen mit Brieftauben (Transporte und Ausstellungen) unverzüglich und mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung / vor dem Transports nach §§ 4 und 26 der Viehverkehrsordnung (ViehVerkV) der zuständigen Veterinärbehörde  anzuzeigen sind. Im Falle einer Ausstellung sind die entsprechenden Veterinärämter aller beteiligten Züchter und des Ausstellungsortes zu informieren. Bei einem Flug sind ebenfalls die zuständigen Veterinärämter der beteiligten Züchter sowie das Veterinäramt am Auflassortes zu informieren. Aufgrund der Dringlichkeit weisen wir darauf hin, unbedingt die jetzt noch stattfindenden Flüge anzuzeigen, auch wenn die Frist von vier Wochen abgelaufen ist. 

Ein entsprechender Vordruck ist auf den Internetseiten der Veterinärämter zu finden oder Sie verwenden dieses Muster:

 

Anzeige einer Tierveranstaltung: Veranstaltung nach § 4 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) vom 06.07.2007 (BGBI. I S. 1274) in geltender Fassung.
(mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

 

1. Zweck der Veranstaltung: Transport von Brieftauben

 

2.1 Veranstaltungsort:

Adresse der Einsatzstelle und Adresse des Auflassortes
Straße:
Hausnummer: 
Postleitzahl: 
Ort:

 

Diese Anzeige können Sie dann per Mail mit Sendebestätigung an die jeweilige Mailadresse des Veterinäramtes zusenden. Unter diesem Link finden Sie eine Liste der Veterinärämter (ohne Gewähr): https://blepi.de/wp-content/uploads/2022/03/Veterin%C3%A4ramt-Deutschland-Liste.pdf

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